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Service Richtlinien

Der Lieferant garantiert, dass die Produkte in einwandfreiem Zustand geliefert werden. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Mitteilungen des Kunden hin, die Fehler als Garantieleistung zu beseitigen, bzw. Teile, die nachweislich infolge von Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten. Diese Garantieleistungen erbringt der Lieferant in seinen Werkstätten. Reisezeit, Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungstemperaturen und Temperaturschwankungen, Luftverschmutzung, Luftfeuchtigkeit, Radioaktivität oder Spannungsschwankungen. Ohne besondere Abrede beträgt die Garantiefrist 2 Jahre ab Lieferung (davon ausgeschlossen sind Akkus, Batterien, Zubehör, Verschleissmaterial etc.)

Bei Garantiefällen die durch den Hersteller durchgeführt werden sind Transportkosten, Verzollungen, Versicherungen und zusätzlich anfallenden Kosten ausgeschlossen und werden von uns separat in Rechnung gestellt.

Des Weiteren ist zu beachten, dass z. T. Herstellergarantien über unsere Standard Garantie von einem Jahr hinausgehen können. In diesem Fall ist ein Vertragsabschluss der Garantieverlängerung über uns (zuzüglich Bearbeitungskosten) möglich.

Rücksendungen von Produkten an den Lieferanten sind nur mit seinem Einverständnis zulässig. Ohne dieses Einverständnis kann die Warenannahme verweigert und die Sendung auf Kosten des Kunden bei einem Dritten eingelagert werden.

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